Ihre Vaillant BKK

zuverlässig – freundlich – leistungsstark

Zuzahlungen und Befreiung von Zuzahlung

Sie kennen das: Sie gehen zum Arzt, weil Sie sich krank fühlen. 10 € Praxisgebühr werden fällig. Diagnose: Grippe. Antibiotika müssen her. Der Apotheker verkauft Ihnen das benötigte Medikament und erhält 5 € Zuzahlungen von Ihnen. Sehr ärgerlich, aber der Gesetzgeber will es so.
 
Oft bleibt es nicht bei einem Arztbesuch und die Zuzahlungen häufen sich. Manchmal können diese an die finanzielle Schmerzgrenze reichen. Gut, dass Sie dann einen Partner haben, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht – wie Ihre Vaillant BKK.
 
Übersteigen Ihre Zuzahlungen 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, werden Sie von den Zuzahlungen befreit. Haben Sie eine chronische Erkrankung, wegen der Sie in Dauerbehandlung bei Ihrem Arzt sind, verringert sich die Summe auf 1% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen.
 
Ein Beispiel:
 
Frau Müller ist Rentnerin. Sie lebt allein und ist Diabetes-Patientin. Deswegen muss sie regelmäßig zu ihrem Arzt. Außerdem nimmt sie Medikamente, die ihren Blutzucker regulieren. Insgesamt hat Frau Müller im April schon Zuzahlungen in Höhe von 400 € gezahlt. Sie hat eine monatliche Brutto-Rente von 2.000 € und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von jährlich 10.000 €.
 
Errechnung der Belastungsgrenze:
2.000 € x 12 Monate = 24.000 € + 10.000 € = 34.000 €. 1% von 34.000 € = 340 €
Frau Müller hat ihren Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen am 05. Mai 2009 bei ihrer Vaillant BKK eingereicht. Ab diesem Tag ist sie von den Zuzahlungen befreit. Außerdem erhält sie eine Überweisung in Höhe von 60 € auf ihr Konto. Diese Summe hat sie bereits zu viel an Zuzahlungen geleistet.
 
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden auch die Bruttoeinnahmen aller in Ihrem Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Gerne ermitteln wir Ihre persönliche Belastungsgrenze und teilen Ihnen mit, ob Sie von den Zuzahlungen befreit werden. Sie möchten vorab selbst einmal nachrechnen, ob Sie die Belastungsgrenze überschritten haben? Dann nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner.
 
Bitte füllen Sie dafür einen Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen aus. Als Ergänzung dazu benötigen wir Ihre aktuellen Einkommensnachweise und die Ihrer im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen (z. B. Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide etc.).
 
Haben Sie schon Zuzahlungen geleistet? Dann reichen Sie uns bitte auch die Originalquittungen ein.
 
Zuzahlungen und ihre Höhe
 
Der Gesetzgeber hat für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben folgende Zuzahlungen festgelegt:
 
Arznei- & Verbandmittel:
 
10 % des Preises, mindestes 5 €, max. 10 € pro Arznei- bzw. Verbandmittel (in keinem Fall zahlen Sie mehr, als die Kosten des Mittels)
 
Fahrkosten:
 
Bei stationärer oder ambulanter Behandlung, sowie beim Transport in Rettungs- oder Krankenwagen: 10 % der Kosten, mind. 5 €, max. 10 € (Diese Zuzahlungen sind auch von Versicherten unter 18 Jahren zu zahlen.)
 
Bitte beachten Sie, dass die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung nur in Ausnahmenfällen und nur nach vorheriger Genehmigung durch Ihre Vaillant BKK übernommen werden.
 
Heilmittel:
 
10 % der Kosten, zzgl. 10 € pro Verordnung
 
Hilfsmittel:
 
10 % der Kosten für jedes Hilfsmittel, mind. 5 €, max. 10 € (in keinem Fall mehr, als die Kosten des Hilfsmittels)
Ausnahme: Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz etc.): 10 % je Verbrauchseinheit, max. 10 € pro Monat
 
Krankenhaus und Anschlussrehabilitationen:
 
10 € pro Kalendertag (max. 28 Tage im Kalenderjahr)
 
Ambulante und stationäre Rehabilitation Ihrer Vaillant BKK und Mutter-/Vater-Kind-Kuren:
 
10 € pro Kalendertag
 
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
 
 
 
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