Mit gesunden Zähnen fühlt man sich einfach wohler. Wenn trotz fleißigen Putzens und gesunder Ernährung doch Zahnersatz her muss, stellen sich eine ganze Reihe Fragen. Gut, dass Sie als Kundin oder Kunde Ihre Vaillant BKK an Ihrer Seite haben.
Die Höhe der Leistungen zum Zahnersatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Für die zahnmedizinischen Befunde sind Festkosten gebildet worden, nach denen wir unseren Zuschuss ausrichten. Dieser beträgt bei allen Kassen zunächst 50 % der Gesamtkosten einer so genannten Regelversorgung.
Ihr Eigenanteil ist daher unter anderem von der Art der Versorgung abhängig. Hier unterscheidet man zwischen der Regelversorgung, der ästhetisch-kosmetisch hochwertigeren Versorgung (gleichartige Versorgung) und andersartigen Versorgungsformen (z.B. Suprakonstruktionen bei Implantaten).
Ein Beispiel: Bei Herrn Müller ist Zahn 4 im Unterkiefer nicht mehr zu retten und muss entfernt werden. Die Regelversorgung lautet: Eine Brücke von Zahn 3 zu Zahn 5, nicht vollverblendet (d.h. nicht in der Farbe der restlichen Zähne von Herrn Müller), Gesamtkosten ca. 700 €. 50 %, also 350 € übernimmt die Vaillant BKK. Das ist der so genannte Festzuschuss. Dieser bleibt bei diesem Befund immer gleich, egal für welche Lösung sich Herr Müller entscheidet.
Eine hochwertigere Versorgung könnte in unserem Beispiel darin bestehen, dass Herr Müller sich für eine vollverblendete Brücke entscheidet, also eine Brücke, die genau die Farbe seiner restlichen Zähne hat und somit weniger auffällt. Eine solche Brücke kostet ca. 1.000 €. Festzuschuss der Vaillant BKK: 350 €. Der Eigenanteil von Herrn Müller beträgt in diesem Beispiel 650 €.
Wie kann ich meinen Eigenanteil verringern?
Vorsorge zahlt sich aus! Sie erhalten einen um bis zu 30 Prozent erhöhten Festzuschuss, wenn Sie regelmäßig an den Zahnvorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben.
Sind Sie in den letzten fünf Kalenderjahren mindestens einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt/ Ihrer Zahnärztin gewesen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie sogar zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um weitere 10 Prozentpunkte.
Das bekannte Zahnvorsorge - Bonusheft ist also weiterhin von großer Bedeutung. Nehmen Sie es daher zu jeder Vorsorgeuntersuchung mit und lassen Sie sich Ihren Besuch eintragen.
Herr Müller aus unserem Beispiel ist ein Vorbild in Sachen Vorsorge: Seit 12 Jahren hat er ununterbrochen jedes Jahr einen Stempel in sein Bonusheft bekommen. Jetzt zahlt sich seine Vorsorge aus: Statt 350 € erhält Herr Müller einen Zuschuss in Höhe von 455 €. Herr Müller spart also 105 €!
Zudem besteht für Geringverdiener die Möglichkeit einen Festzuschuss in doppelter Höhe zu erhalten. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen persönlich vorliegen, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Günstiger Zahnersatz*
*Voraussetzungen
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Ihr Zahnarzt ist Vertragspartner von Indento und Sie haben in den letzten 10 Jahren regelmäßig, also einmal jährlich, die Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt durchführen und eintragen lassen. Zahnersatz ohne Zuzahlung ist für die so genannte Regelversorgung möglich. Die Regelversorgung ist ein einfacher Zahnersatz, den die gesetzlichen Krankenkassen zu 50% bezuschussen. Dieser Betrag erhöht sich bei Nachweis der jährlichen Vorsorgeuntersuchungen von 5 Jahren um 20% und bei 10 Jahren sogar um 30 %. Leistungen, die darüber hinausgehen, wie beispielsweise eine Keramikvollverblendung, sind nicht enthalten.
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Herr Müller aus unserem Beispiel zahlt mit seinem erhöhtem Zuschuss bei der Regelversorgung 245 € aus dem eigenen Portemonnaie. Eine Menge Geld! Auch dieses kann Herr Müller sparen. Möglich macht´s ein besonderes Angebot der Vaillant BKK mit ausgewählten Zahnarztpraxen und dem Zahnlabor Indento: Günstiger Zahnersatz*! Erfahren Sie mehr!
Wie komme ich an meinen Zuschuss?
Der erste Schritt führt zum Zahnarzt des Vertrauens. Dieser wird Sie gründlich untersuchen und Sie beraten. Aufgrund dieses vorliegenden Zahnbefundes wird er einen so genannten „Heil- und Kostenplan“ ausstellen. Dieser Plan ist der Kostenvoranschlag für Ihre anstehende Zahnbehandlung.
Um Ihren Zuschuss zu berechnen, reichen Sie den Heil- und Kostenplan bitte vor beginnder Behandlung bei Ihrer Vaillant BKK, zusammen mit Ihrem Original -Zahnvorsorge-Bonusheft, ein. Wir leiten dann Ihren Plan anschließend gerne an Ihre Zahnarztpraxis weiter.
Daraufhin kann die Behandlung beginnen. Bei der Regelversorgung und der gleichartigen Versorgung rechnet Ihr Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit Ihrer Vaillant BKK ab. Die zu leistenden Eigenanteile wird er Ihnen in Rechnung stellen.
Bei den so genannten andersartigen Versorgungsformen rechnet der Zahnarzt die Gesamtkosten mit Ihnen ab. Nach der durchgeführten Behandlung erhalten Sie Ihren Festzuschuss nach Vorlage der Zahnarztrechnung und des abgerechneten Heil- und Kostenplanes von Ihrer Vaillant BKK.
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.