Ihre Vaillant BKK

zuverlässig – freundlich – leistungsstark

Pflegebedürftigkeit

Herr Baumgarten ist langsamer geworden, in Allem was er tut. Das Duschen, ja sogar, das Haare kämmen, ist ihm allmorgendlich eine Last. Ganz zu schweigen vom Anziehen. Seine Frau unterstützt ihn, aber auch sie ist nicht mehr die Jüngste.
 
Deswegen ruft Herr Baumgarten seine Vaillant BKK-Pflegekasse an. Er schildert seine Situation und fragt, was er tun kann. Eine Möglichkeit, die ihm die nette Kundenberaterin am Telefon mitteilt, ist einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen. Aber was genau bedeutet eigentlich „Pflegebedürftigkeit“?
 
Wenn Sie
 
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung auf Dauer (mindestens für 6 Monate) nicht oder nicht mehr in der Lage sind, Ihren Alltag selbstständig zu gestalten
  • bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Mobilität (z. B. An- und Auskleiden) oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe benötigen
 
gelten Sie als pflegebedürftig. Selbstverständlich ist Ihre Situation individuell zu bewerten. Dabei unterstützt uns der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK). Dieser besucht Sie zu Hause und erfährt von Ihnen vor Ort, in welchen Bereichen Ihres Lebens Sie Hilfe benötigen.
 
Nach diesem Besuch erstellt der MDK ein Gutachten, aus dem der Zeitaufwand für Ihre tägliche Pflege hervorgeht. Danach wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind,eine der drei Pflegestufen festgesetzt. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Pflegedienst besuchen soll oder ob Sie durch Angehörige gepflegt werden. Ihre Vaillant BKK-Pflegekasse beteiligt sich dann an den Kosten für die jeweilige Pflegeart.
 
Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.

Seite ausdrucken