Ist einer Ihrer Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, übernehmen wir ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung in Form von Krankengeld. Um dieses für unsere Kunden ausrechnen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Entgeltbescheinigung.
Die Übermittlung der Entgeltbescheinigung erfolgt seit dem 01.01.2011 grundsätzlich elektronisch über ein geeignetes Abrechnungsprogramm, wie z. B. sv.net. Dieses laden Sie einfach über den folgenden Link auf Ihre Festplatte:
Grundsätzlich sollen ab 01.07.2011 alle Entgeltbescheinigungen ausschließlich auf dem elektronischen Datenweg übermittelt werden. Ihre Vaillant BKK bietet Ihnen jedoch den Service, die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform zu akzeptieren, bis sich die Übermittlung auf dem Datenweg endgültig etabliert hat.
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